Neue Satzung und Mitgliederversammlung
In den vergangenen Monaten hat ein Kleinteam, das aus Vertretern aller Abteilungen bestand, im Auftrag des Vorstandes an einer neuen Satzung gearbeitet.
In den vergangenen Monaten hat ein Kleinteam, das aus Vertretern aller Abteilungen bestand, im Auftrag des Vorstandes an einer neuen Satzung gearbeitet. Die Aufgabenstellung war folgende:
– den vom Gesetzgeber, vom Finanzamt, von den Sportverbänden etc. gesetzten Vorgaben zu entsprechen inkl. der Aufnahme neuer Vorgaben
– Regelungen der alten Satzung auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen und wenn notwendig zu konkretisieren, zu ändern oder zu streichen
– Ideen für eine neue Struktur der Vereinsorganisation zu entwickeln und in der neuen Satzung umzusetzen
Hier die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst, über Details können wir dann anschließend reden:
1. Bei den allgemeinen Bestimmungen wurde in den §§ 5 und 7 der Datenschutz und die Vergütung für Vereinstätigkeiten (Ehrenamtspauschale) neu aufgenommen.
2. Die Regelungen über die Mitgliedschaft wurden die Arten der Mitgliedschaft betreffend in § 9 konkretisiert und im § 10 die Möglichkeiten der Beendigung der Mitgliedschaft geändert bzw. auch konkretisiert.
3. In den §§ 14 und 15 wurde die Ideen für die neue Vereinstruktur umgesetzt. Dazu gehört zu einen die Aufnahme einer Grundregelung über die Organisation der Abteilungen des SSV. Und zu anderen die Einsetzung ständiger Ausschüsse, die in verschiedenen Bereichen den Vorstand beraten, kontrollieren und entlasten sollen.
4. Die Bestimmungen (§§ 18-21) über die MGV wurden in einzelnen Bereichen konkretisiert.
5. Den Vorstand betreffend wurden in den §§ 22 und 23 teilweise Konkretisierungen vorgenommen und auch Änderungen.
6. Im § 25 wurde beschlossen, dass bei einer Auflösung des Vereins das Vereinsvermögen an den Bürgerverein geht.
7. Bei den Schlussbestimmungen wurde ergänzt, dass künftig vorgegebene Änderungen oder Ergänzungen der Satzung vom Vorstand direkt umgesetzt werden können.
Die neue Satzung soll die Satzung vom ersetzen. Daher kann in der MGV nur über die komplette Satzung abgestimmt werden. Für die Annahme wird eine 2/3 Mehrheit der hier Anwesenden benötigt.
Die neue Satzung kann auf der Webseite des Vereins eingesehen werden.